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Behandlungsvertrag
1. Vertragsgegenstand
5SWAN wird von dem Patienten / der Patientin mit der Erbringung individueller ärztlicher Heilbehandlungen beauftragt. 5SWAN wird ihre vertragliche Verpflichtung auf Durchführung der vereinbarten Behandlung unter Berücksichtigung der bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards durch von ihr eingeschaltete Ärzte erbringen. Eine gesonderte Abrechnung der durch die hinzugezogenen Ärzte/innen erbrachten Leistungen erfolgt nicht.
Die hinzugezogenen Ärzte/innen werden sämtliche für die konkrete Behandlung wesentlichen Umstände erläutern, insbesondere Diagnosen, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die während und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen. Dazu gehören auch zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder Therapie. Nach entsprechender Aufklärung wird gegenüber den hinzugezogenen Ärzten/innen die Einwilligung mit der geplanten medizinischen Maßnahmen erklärt.
2. Vergütung
Für die Erstvorstellung zur Behandlung beträgt die Vergütung 25 Euro.
Wenn eine Anpassung der Therapie notwendig ist, ist eine ärztliche Konsultation zwingend erforderlich. Diese beträgt 65 Euro.
Wenn die Therapie gut eingestellt ist, die vorherige Darreichungsform unverändert bleibt und der behandelnde Arzt dem zustimmt, sodass ein Folgerezept mit der gleichen Medikation verordnet werden kann, so entspricht die Vergütung für das Folgerezept dem aktuellen Angebot, dass Sie aus der Webseite www.5swan.de entnehmen können.
Die Kosten dieser Behandlung müssen spätestens drei Werktage vor dem geplanten Termin als Vorauszahlung auf dem Konto von 5SWAN eingegangen sein:
Kontodaten:
Empfänger:
5SWAN GmbH
IBAN:
DE 72 7007 0024 0711 3483 00
BIC:
DEUTDEDBMUC
Betreff:
Rechnungsnummer der Rechnung
Achtung:
Dieser Behandlungsvertrag ist kein Abo.
Nur von Ihnen gebuchte Termine oder Leistungen müssen fristgerecht bezahlt werden.
Die vereinbarte Vergütung beinhaltet alle Leistungen, die für die Durchführung der genannten Behandlungsmaßnahme erforderlich sind. Sie erstreckt sich jedoch nur auf diejenigen Leistungen, die der eingeschaltete Arzt/Ärztin berufsrechtlich erbringen darf. Erforderlich werdende weitere Behandlungsmaßnahmen werden von dieser Vergütungsvereinbarung nicht umfasst.
Sollte im Rahmen einer Videosprechstunde der betreuende Arzt zehn Minuten nach Terminbeginn Sie nicht antreffen und telefonisch nicht erreichen, so gilt dieser Termin als nicht wahrgenommen. In so einem Fall ist keine Rückerstattung der Kosten möglich.
Das erste Rezept wird erst dann versendet, sobald die Zahlung für die Erstvorstellung eingegangen ist.
Eine Terminstornierung ist bis 48 Std. vor einem geplanten Termin möglich und die Kosten werden erstattet.
3. Wichtige Hinweise
a) Einwilligung gem. Art. 6 ff DS-GVO
Ich willige ein, dass 5SWAN im Rahmen des geschlossenen Behandlungsvertrages Daten über meine Person sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten speichert, verarbeitet und nutzt sowie im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertrages unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an die ausgewählten Ärzte/innen übermittelt.
Ich willige ein, dass 5SWAN meine Daten zum Zwecke der Terminvereinbarung Newsletter-Anmeldung sowie Videokonsultationen unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen verarbeiten darf.
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen kann, indem ich 5SWAN postalisch unter 5SWAN GmbH Postfach 860304, 81630 München oder per E-Mail unter team@5swan.de meinen Widerruf gegen die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten mitteile.
5SWAN weist Sie darauf hin, dass Sie ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung (im Rahmen der ärztlichen Vorgaben), Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit haben (Art. 15-21 DS-GVO) sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO).
b) Entbindung der Ärzte/innen von der Verpflichtung zur ärztlichen Verschwiegenheit
Sie sind gleichfalls damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten und Ihre Behandlungsdaten von den ausgewählten Ärzten/innen– ggf. elektronisch – erhoben, gespeichert, verarbeitet, genutzt und gegenüber 5 Swan im Rahmen des Vertragszweckes übermittelt werden. Insoweit entbinden Sie die jeweiligen Ärzte/innen 5 Swan gegenüber ausdrücklich von der Verpflichtung zur ärztlichen Verschwiegenheit.
c) Kostenerstattung durch Dritte
Wir nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse.
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat Zusatzversicherte und beihilfe berechtigte Patienten haben ebenfalls keinen Erstattungsanspruch gegenüber ihrer Versicherung bzw. ihrem Dienstherrn. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrem/Ihrer Versicherer/Beihilfestelle. Die Ergebnisse entsprechender Anfragen haben jedoch keinen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung.
d) Stornoklausel
Vereinbarte Behandlungstermine, die ein Patient nicht wahrnehmen kann, sind bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin abzusagen. Die Vergabe von freiwerdenden Terminen erfolgt an Patienten der Warteliste, soweit dies möglich ist. Termine, die schuldhaft nicht 48 Stunden vor Terminbeginn abgesagt werden, werden in voller Höhe in Rechnung gestellt, da eine Vergabe von Wartelistenplätzen kurzfristig nicht möglich ist. Werden Termine ordnungsgemäß storniert, erhält der Patient eine Gutschrift für einen neuen Behandlungstermin oder kann die Rückerstattung der bereits erfolgter Zahlung verlangen. Mit seiner Unterzeichnung des Behandlungsvertrags erklärt der Patient, dass er die Stornierungsbedingungen zur Kenntnis genommen und verstanden hat.
5SWAN wird von dem Patienten / der Patientin mit der Erbringung individueller ärztlicher Heilbehandlungen beauftragt. 5SWAN wird ihre vertragliche Verpflichtung auf Durchführung der vereinbarten Behandlung unter Berücksichtigung der bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards durch von ihr eingeschaltete Ärzte erbringen. Eine gesonderte Abrechnung der durch die hinzugezogenen Ärzte/innen erbrachten Leistungen erfolgt nicht.
Die hinzugezogenen Ärzte/innen werden sämtliche für die konkrete Behandlung wesentlichen Umstände erläutern, insbesondere Diagnosen, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die während und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen. Dazu gehören auch zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder Therapie. Nach entsprechender Aufklärung wird gegenüber den hinzugezogenen Ärzten/innen die Einwilligung mit der geplanten medizinischen Maßnahmen erklärt.
2. Vergütung
Für die Erstvorstellung zur Behandlung beträgt die Vergütung 25 Euro.
Wenn eine Anpassung der Therapie notwendig ist, ist eine ärztliche Konsultation zwingend erforderlich. Diese beträgt 65 Euro.
Wenn die Therapie gut eingestellt ist, die vorherige Darreichungsform unverändert bleibt und der behandelnde Arzt dem zustimmt, sodass ein Folgerezept mit der gleichen Medikation verordnet werden kann, so entspricht die Vergütung für das Folgerezept dem aktuellen Angebot, dass Sie aus der Webseite www.5swan.de entnehmen können.
Die Kosten dieser Behandlung müssen spätestens drei Werktage vor dem geplanten Termin als Vorauszahlung auf dem Konto von 5SWAN eingegangen sein:
Kontodaten:
Empfänger:
5SWAN GmbH
IBAN:
DE 72 7007 0024 0711 3483 00
BIC:
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Dieser Behandlungsvertrag ist kein Abo.
Nur von Ihnen gebuchte Termine oder Leistungen müssen fristgerecht bezahlt werden.
Die vereinbarte Vergütung beinhaltet alle Leistungen, die für die Durchführung der genannten Behandlungsmaßnahme erforderlich sind. Sie erstreckt sich jedoch nur auf diejenigen Leistungen, die der eingeschaltete Arzt/Ärztin berufsrechtlich erbringen darf. Erforderlich werdende weitere Behandlungsmaßnahmen werden von dieser Vergütungsvereinbarung nicht umfasst.
Sollte im Rahmen einer Videosprechstunde der betreuende Arzt zehn Minuten nach Terminbeginn Sie nicht antreffen und telefonisch nicht erreichen, so gilt dieser Termin als nicht wahrgenommen. In so einem Fall ist keine Rückerstattung der Kosten möglich.
Das erste Rezept wird erst dann versendet, sobald die Zahlung für die Erstvorstellung eingegangen ist.
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3. Wichtige Hinweise
a) Einwilligung gem. Art. 6 ff DS-GVO
Ich willige ein, dass 5SWAN im Rahmen des geschlossenen Behandlungsvertrages Daten über meine Person sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten speichert, verarbeitet und nutzt sowie im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertrages unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an die ausgewählten Ärzte/innen übermittelt.
Ich willige ein, dass 5SWAN meine Daten zum Zwecke der Terminvereinbarung Newsletter-Anmeldung sowie Videokonsultationen unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen verarbeiten darf.
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen kann, indem ich 5SWAN postalisch unter 5SWAN GmbH Postfach 860304, 81630 München oder per E-Mail unter team@5swan.de meinen Widerruf gegen die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten mitteile.
5SWAN weist Sie darauf hin, dass Sie ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung (im Rahmen der ärztlichen Vorgaben), Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit haben (Art. 15-21 DS-GVO) sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO).
b) Entbindung der Ärzte/innen von der Verpflichtung zur ärztlichen Verschwiegenheit
Sie sind gleichfalls damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten und Ihre Behandlungsdaten von den ausgewählten Ärzten/innen– ggf. elektronisch – erhoben, gespeichert, verarbeitet, genutzt und gegenüber 5 Swan im Rahmen des Vertragszweckes übermittelt werden. Insoweit entbinden Sie die jeweiligen Ärzte/innen 5 Swan gegenüber ausdrücklich von der Verpflichtung zur ärztlichen Verschwiegenheit.
c) Kostenerstattung durch Dritte
Wir nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse.
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat Zusatzversicherte und beihilfe berechtigte Patienten haben ebenfalls keinen Erstattungsanspruch gegenüber ihrer Versicherung bzw. ihrem Dienstherrn. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrem/Ihrer Versicherer/Beihilfestelle. Die Ergebnisse entsprechender Anfragen haben jedoch keinen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung.
d) Stornoklausel
Vereinbarte Behandlungstermine, die ein Patient nicht wahrnehmen kann, sind bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin abzusagen. Die Vergabe von freiwerdenden Terminen erfolgt an Patienten der Warteliste, soweit dies möglich ist. Termine, die schuldhaft nicht 48 Stunden vor Terminbeginn abgesagt werden, werden in voller Höhe in Rechnung gestellt, da eine Vergabe von Wartelistenplätzen kurzfristig nicht möglich ist. Werden Termine ordnungsgemäß storniert, erhält der Patient eine Gutschrift für einen neuen Behandlungstermin oder kann die Rückerstattung der bereits erfolgter Zahlung verlangen. Mit seiner Unterzeichnung des Behandlungsvertrags erklärt der Patient, dass er die Stornierungsbedingungen zur Kenntnis genommen und verstanden hat.